Feierliche Erklärung von Prinz Kum'a Ndumbe III. zu dem am 22. Dezember 1884 aus dem Palast von Kum’a Mbape Bell (Lock Priso Bell) in Hickory Town (Bonabéri) geraubten und im Völkerkundemuseum München in Geiselhaft gehaltenen Tangué. Antwort auf die Argumente der Institutionen, die den Tangué in Geiselhaft haben.
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1. Korruptionsverweigerung, Unabhängigkeitswille und kolonialer Unterwerfungskrieg
An diesem 28. August 2014 feiern wir den außergewöhnlichen Weitblick, das „Nein“ zur Korruption, den Widerstandsgeist und den Mut des „Janea Lasam la Bele Bele“ [1], Kum’a Mbape Bele (Lock Priso Bell), der vor 130 Jahren dem deutschen Konsul Max Buchner schriftlich mitteilte, er weigere sich, das Geld anzunehmen, das ihm zur Unterzeichnung des Vertrages vom 12. Juli 1884 angeboten worden war, welcher die Souveränitätsübertragung an Deutschland ermöglichen sollte. Des Weiteren verlangte er vom Konsul, die deutsche Flagge herunterzuholen, die unerlaubt in Hickory Town, Bonabéri, gehisst worden war.
“Hickory Town, August 28th, 1884
PULL THAT FLAG DOWN… NO MAN BUY WE… GERMAN TROUBLE US PLENTY AND WANT TO GIVE US PLENTY DASH WE TELL THEM NO... LEAVE US FREE AND NOT MAKE US PLENTY TROUBLE.
LOCK PRISO BELL”
Hickory Town (Bonabéri), 28. August 1884
Holen Sie diese Flagge herunter… Niemand hat uns gekauft… Die Deutschen machen uns das Leben schwer und wollen uns mit viel Geld bestechen, aber wir haben nein gesagt… Lassen Sie uns unsere Freiheit und bringen Sie nicht so viel Unordnung hier.
Nun die Antwort von Ernst Wilhelm Eduard von Knorr, Konteradmiral und Geschwader Führer der deutschen Marine am Kamerunfluss (Wuri), wie in seinem Bericht vom 25. Dezember 1884 geschrieben steht:
„Den Befehl, die Hickory Stadt niederzubrennen habe ich ertheilt, weil Dr. Buchner mir mittheilte, dass der Hickory Stamm und im Besonderen der Häuptling Lock Priso der rührigste und mächtigste Gegner der deutschen Sache im Kamerun Gebiet sei, welcher die Joss-Häuptlinge bereits von dem Schutzvertrag abtrünnig gemacht hat… Kapitän zur See Karcher hat danach… den Häuptling King Akwa rufen lassen und ihn veranlasst, mit seinen Leuten unverzüglich zur Aufhebung der beiden Hickory Häuptlinge zu schreiten. Die Zerstörung von Hickory Town bzw. die Vertreibung des Restes des feindlichen Stammes hatte ich auf den nächsten Morgen angesetzt.“
In seinem 1887 veröffentlichten Buch beschreibt der deutsche Konsul Max Buchner die Person des Lock Priso wie folgt:
„Lock Priso von Hickory Town, des King Bell rebellischer Headman, seiner Zeit unser Hauptfeind und von Anfang an Hauptwidersacher unserer Besitzergreifung, macht auf den ersten Blick einen günstigen Eindruck. Stattlich und wohlbeleibt, mit gewaltigen Muskeln und ungewöhnlich breiter, kräftiger Brust, dabei ziemlich hellfarbig, mit einem auf den Stiernacken gut aufgefetzten Kopf und mit regelmäßigen, festen Zügen, gehört er zu den besten, gelungensten Typen eines Negerfürsten. In seinen Augen leuchtet es öfter unheimlich auf, man weiß nicht ob aus Freude, Zorn oder Falschheit. Seine Freundlichkeit hat etwas Bitteres, Gezwungenes. Dass wir ihm sein Dorf niedergebrannt und einige Leute erschossen haben, ja dass wir ihn selber wahrscheinlich hingerichtet hätten, wäre er rechtzeitig in unsere Hände gefallen, das zu vergessen, wird ihm nur langsam gelingen; und seine Freundschaft für King Bell, den verhassten Vetter und Herrn, zu der wir ihn zwangen, ist auch noch nicht fest gekittet.“ [2]
Folgende Zeilen beschreiben, wie der Tangué von Kum’a Mbape unter Leitung des deutschen Konsul Max Buchner mit Waffengewalt geraubt wurde:
„22. Dezember (1884): Die Olga wirft einige Granaten aus ihren Geschützen nach Hickory Town, weil dort Feinde gesehen worden sein sollen. (...) Dann wieder Landungsmanöver. Das Haus des Lock Priso wird niedergerissen, ein bewegtes malerisches Bild. Wir zünden an. Ich habe mir aber ausgebeten, dass ich einzelne Häuser vorher auf ethnographische Merkwürdigkeiten durchsehen darf. Meine Hauptbeute ist eine große Schnitzerei, der feudale Kahnschmuck des Lock Priso, der nach München kommen soll.“ [3]
Im Augenblick des Raubs mit Waffengewalt wurde klar angekündigt, wohin der Tangué geschickt werden sollte.
Keine zwei Jahre nach diesem Raub mit Waffengewalt in Bonabéri wird Max Buchner Leiter des Völkerkundemuseums in München, in dem auch der Tangué von Kum’a Mbape landet. Max Buchner leitete das Museum bis 1907 - der Tangué befindet sich dort bis zum heutigen Tag, dem 28. August 2014, in Geiselhaft.
2. Aus Raubgut und Kriegsbeute wird Schenkung: Selbst in Deutschland ist die Hehlerei gesetzlich verboten
Im Jahre 1999 wendet sich die deutsche Regierung in Form eines Briefes des bayrischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an den Leiter der Münchner 0per:
„Der Bayrische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herr Hans Zehetmair an den Generalmusikdirektor Zubin Mehta am 27. Juli 1999:
Der von Herrn Professor Kum’a Ndumbe III. beschriebene Schiffsbug befindet sich seit über 100 Jahren aufgrund einer Schenkung im Völkerkundemuseum. Das Objekt genießt hohe Wertschätzung und wurde bereits in mehreren Ausstellungen gezeigt.
Aufgrund seiner Seltenheit besitzt es auch einen erheblichen materiellen Wert, nach vorsichtigen Schätzungen weit über eine halbe Million DM. Da sich das Objekt im Eigentum des Freistaates Bayern befindet, kann schon im Hinblick auf haushaltsrechtliche Vorschriften die Herausgabe an Herrn Professor Kum’a Ndumbe III. oder an den Staat Kamerun grundsätzlich nicht ohne entsprechende Gegenleistung erfolgen. Ganz abgesehen davon würde ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur für bayerische oder deutsche Museen eine große Zahl vergleichbarer Forderungen nach sich ziehen könnte.
Leider kann ich Ihnen deshalb nicht in Aussicht stellen, dass die Königsinsignie Herrn Professor Kum’a Ndumbe III. übergeben werden kann. Im Grunde kann ich nur anbieten, dass ihm auf seine Kosten eine originaltreue Kopie des Schiffsschnabels angefertigt wird.“
2006 sind sogar deutsche Schulen über die Antwort des Staates Bayern entsetzt, der den Tangué in Geiselhaft hält:
Die anlässlich ihrer Jahresversammlung in Dillingen/Donau zusammengekommenen rund 180 deutschen UNESCO-Projektschulen unterzeichneten am 28. September 2006 eine Resolution, die den Staat Bayern und das Münchner Ethnologische Museum auffordert,
„zu überprüfen, auf welchem Wege die sich in ihrem Ausstellungsfundus befindlichen Reichsinsignien (Tangué) des Königs Kum’a Mbape (genannt Lock Priso) aus dem Königshaus der Bele Bele an das Land Kamerun – vertreten durch Prinz Kum’a Ndumbe III. – zurückgegeben werden können.“
Vier Jahre später drängen 75 deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen in einem Brief vom 19. Februar 2010 an den Ministerpräsidenten des Staates Bayern, Horst Seehofer, erneut auf die Rückgabe des Tangué von Lock Priso an Kamerun. Die Antwort ist dieselbe: Es handele sich um ein Geschenk.
Der bayrische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst wiederholt in seiner Antwort vom 24. März 2010 in Bezug auf die Anschaffung des Tangué von Lock Priso:
„Der Tangué befindet sich seit über 100 Jahren aufgrund einer Schenkung im Staatlichen Museum für Völkerkunde, in dem er seitdem konservatorisch gepflegt und erhalten worden ist.“
Deutschland muss den schriftlichen Beweis erbringen und veröffentlichen, dass es sich beim Tangué von Kum’a Mbape um ein Geschenk handelt und klarstellen, von wem, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen und Bedingungen es übergeben wurde. Deutschland ist diesen Beweis seinem eigenen Rechtssystem gegenüber schuldig, seiner öffentlichen Meinung und jüngeren Generation sowie der afrikanischen und internationalen Öffentlichkeit.
Unsere Frage lautet: Wie kann eine so ehrbare Einrichtung wie ein staatliches Museum ein Geschenk oder eine Gabe annehmen und billigen, das einem bewaffneten Raub entstammt, dessen sich der Täter in einem von ihm selbst veröffentlichten Buch rühmt? Welchen moralischen und pädagogischen Inhalt will das staatliche Museum damit an seine Besucher vermitteln, besonders an die junge deutsche Generation?
„Zieht in die Welt, raubt, plündert und bringt die Beute nach Hause – dafür werden wir ewig stolz auf Euch sein“. Ist dies die intendierte Botschaft auch im jetzigen 21. Jahrhundert?
Selbst in Deutschland wird Hehlerei durch das Gesetz bestraft:
„§ 259 Hehlerei : (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ [4]
Als Beispiele für gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Taten nennt das Gesetz: Raub, Erpressung, Betrug, usw. [5]
Die Weigerung, die in Afrika entwendeten Objekte und Artefakte zurück zu erstatten, geht aus der schon im 19. Jahrhundert praktizierten Zielsetzung hervor, die afrikanischen Völker spirituell und intellektuell von Ihrem Weg abzubringen, um sich ihrer materiellen Schätze ohne jedwede Gegenwehr bemächtigen zu können. Möge der Leser folgenden Fall bedenken: Hundert Jahre lang entwenden nicht-europäische Völker Objekte aus allen Kirchen Deutschlands und Europas und bringen sie in einem Museum in Afrika oder Asien unter, um sie von der ganzen Welt bewundern zu lassen. Was würde aus der Intelligenz und Spiritualität der Europäer und ihrer Fähigkeit werden, eine ausgeglichene Welt und Umwelt zu schaffen?
3. Die Weigerung Deutschlands, internationale Konventionen anzuwenden: Kolonialismus und Nationalsozialismus, wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
In seinem schon oben zitierten Brief vom 24. März 2010 argumentiert der bayerische Minister, dass die UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter vom 24. Juni 1995 in Deutschland erst 2007 ratifiziert worden ist und daher keine rechtliche Grundlage für die Rückgabe an Kamerun des 1884 entwendeten Tangué darstellt. Darüber hinaus gäbe es auch kein bilaterales Abkommen zwischen Kamerun und Deutschland über die Rückgabe gestohlener Kulturgüter. Die jungen Deutschen müssen demnach mit den in aller Welt gestohlenen und geplünderten Objekten leben, während man ihnen gleichzeitig Ethik und Recht als universelle Werte vermittelt und Deutschland in Afrika sich mit einem Diskurs über Demokratie und Menschenrechte schmückt.
An anderer Stelle vertritt der Minister die Ansicht, dass die betroffenen Kulturgüter nicht von Privatpersonen sondern ausschließlich von Regierungen eingefordert werden könnten. Vier Jahre vor Verfassen seines Briefes jedoch hatte der Fall der jüdischen Erben des Ferdinand Bloch-Bauer, Besitzer der Gustav Klimt Bilder „Birkenwald/Buchenwald“ (1903), „Adele Bloch-Bauer I“ (1907), « Adele Bloch-Bauer II » (1912), « Apfelbaum » (ca. 1912) und « Häuser in Unterach am Attersee » (ca. 1916), weltweit große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die genannten Gemälde der Familie Bloch-Bauer waren während des Zweiten Weltkrieges von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und nach Kriegsende in der Österreichischen Galerie in Wien ausgestellt worden.
Ein österreichisches Schiedsgericht hatte am 15. Januar 2006 den Fall letztendlich zugunsten der Erbin der Familie Bloch-Bauer, der amerikanischen Staatsbürgerin Maria Altmann entschieden, einer Privatperson also und nicht eines Staates. War dem Kabinett des bayerischen Ministers dieser Fall nicht bekannt, als es im Jahre 2010 argumentierte, Kulturgüter nur an Staaten, nicht aber an Privatpersonen zurückerstatten zu können?
Die Auseinandersetzung im August und Dezember 1884 betraf außerdem das Deutsche Reich einerseits, vertreten durch seinen Konsul Max Buchner und den Konteradmiral Knorr, und Hickory Town andererseits, das Königreich des „Janea Lasam“ Kum'a Mbape, dessen Nachfolger Prinz Kum’a Ndumbe III. heute ist. Die Tatsache, dass vor 1960 kein kamerunischer Staat existierte, kann nicht dazu führen, dass die heutige Existenz des Staates Kamerun Prinz Kum’a Ndumbe III. daran hindert, die im Jahr 1884 entwendeten Besitztümer seines Großvaters Lock Priso wieder einzufordern.
4. Die Legitimität des Prinzen Kum’a Ndumbe III.
In seinem Brief vom 24. März 2010 schrieb der bayerische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Folgendes: „Im Ergebnis konnte ein legitimer Anspruch Prinz Kum'a Ndumbes Ill. auf den Tangué allerdings nicht festgestellt werden. Für einen etwaigen eigentumsrechtlichen Anspruch hat Prinz Kum'a Ndumbe Ill. seine Berechtigung als Erbfolger von Kum'a Mbape („Lock Priso“) bislang nicht nachgewiesen“.
Im November 2012, dann erneut 2013, hat sich eine Deutsche zu Forschungszwecken in Bezug auf den Tangué von Lock Priso, die Bele Bele und das Sawa-Volk in Kamerun aufgehalten. Daraufhin soll ein weiterer Abgesandter nach Kamerun mit der Mission beauftragt worden sein, die traditionellen Autoritäten der Bele Bele und Sawa im Rahmen des „Ngondo“ dahingehend zu beeinflussen, öffentlich zu erklären, dass die Rückführung des Tangué von Kum'a Mbape nicht notwendig sei, und dass der Verbleib in Deutschland zu empfehlen wäre.
Kann es sein, dass die von Deutschland im Rahmen der Eroberung Kameruns schon vor 130 Jahren praktizierte Teilungspolitik der Duala-Leute und der Kameruner in Bezug auf den Tangué von Lock Priso erneut zum Zuge kommt? Max Buchner hat den Tangué im Dezember 1884 gefunden, nicht jedoch den Thron des Kum’a Mbape. Auf diesem sitze ich seit dem 5. April 1981 auf Grundlage einer Entscheidung der königlichen Familie Kum'a Mbap'a Bele ba Doo und einer notariellen Bescheinigung vom 4. April 1994. Ich nehme meine Rolle als Kronprinz und Nachfolger von Kum’a Mbape überall dort wahr, wo es notwendig ist oder sein wird.
Wir haben uns aus Weisheit für den Dialog zwischen den Nationen entschieden, halten jedoch an unseren Rechten fest und fordern auch weiterhin Reparationen für das vom kolonialen und neo-kolonialen System an den afrikanischen Völkern verübte Unrecht ein. Der Tangué von Kum’a Mbape, Vater meines Vaters, muss mir, meiner Familie und meinem Volk zurückerstattet werden.
Ich habe gesprochen!
Der Prinz der Bele Bele, Kum’a Ndumbe III.
Emeritierter Universitätsprofessor
Bonabéri, ehemals Hickory Town, am 28. August 2014
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[1] Janea Lasam : Oberster Führer, König der Bele Bele
[2] Buchner, Max, Kamerun. Skizzen und Betrachtungen. Leipzig 1888
[3] Buchner, Max, Aurora Colonialis. Bruchstücke eines Tagebuches aus dem ersten Beginn unserer Kolonialpolitik, 1884-1885. München 1914
[4] Strafgesetzbuch, besonderer Teil (§§ 80 - 358)- 21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262):
§ 259 Hehlerei : (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 sind die §§ 43a, 73d anzuwenden. § 73d ist auch in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 anzuwenden.
[5] Raub (§ 249 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB) aber auch Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und Abfangen von Daten (§ 202b StGB), wenn diese Taten sich gegen fremdes Vermögen richten.