Déclaration Solennelle sur le Tangué de Kum’a Mbape Bell (Lock Priso)
Déclaration Solennelle du Prince Kum’a Ndumbe III sur le Tangué de Kum’a Mbape Bell (Lock Priso), dérobé dans son palais à Hickory Town (Bonabéri) le 22 décembre 1884 et mis en otage au Völkerkunde Museum (Musée Ethnographique) de Munich/Allemagne. Réponse aux arguments des détenteurs du Tangué.nTéléchergez le texte en intégralité (pdf)n
Professeur émérite des Universitésn Dit à Bonabéri, ancien Hickory Town, le 28 août 2014n—————————–n[1] Buchner, Max, Kamerun. Skizzen und Betrachtungen. Leipzig 1888n[2] Buchner, Max, Aurora Colonialis. Bruchstücke eines Tagebuches aus dem ersten Beginn unserer Kolonialpolitik, 1884-1885. München 1914n[3] Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)- 21. Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262)n§ 259 Hehlerei : (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.n(2) § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerein(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerein
- gewerbsmäßig oder
- als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht.
n(2) Der Versuch ist strafbar.n(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 sind die §§ 43a, 73d anzuwenden. § 73d ist auch in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 anzuwenden.n[4] Beispiele für gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Taten sind: Raub § 249 StGB, Erpressung § 253 StGB, Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB und Unterschlagung § 246 StGB aber auch Ausspähen von Daten § 202a StGB und Abfangen von Daten § 202b StGB, wenn diese Taten sich gegen fremdes Vermögen richten.